Die Lage
Drei Begriffe, die verschiedene Rechnungen ergeben
Im Sprachgebrauch stehen drei Wörter nebeneinander, und sie bedeuten nicht dasselbe. Beim Entrümpeln wird ein einzelner Raum geleert, meistens ein Keller, ein Dachboden oder eine Garage, während die Wohnung bewohnt bleibt. Bei einer Haushaltsauflösung wird der gesamte Hausrat aufgelöst, oft im Erbfall, oft mit Möbeln, die niemand mehr braucht.
Die Wohnungsauflösung liegt dazwischen und hat eine zusätzliche Bedingung: Am Ende steht eine Übergabe. Die Wohnung geht an jemanden zurück, und deshalb entscheidet nicht nur, was hinausgetragen wird, sondern auch, in welchem Zustand die Räume zurückbleiben. Dübellöcher, Bodenbeläge, angeschraubte Regale und Einbauteile gehören dann zur Aufgabe.
Für den Betrag ist das der wichtigste Unterschied überhaupt. Zwei Angebote über dieselbe Wohnung können sich um ein Vielfaches unterscheiden, wenn das eine nur das Hinaustragen umfasst und das andere die besenreine Übergabe. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot als Erstes, welcher Zustand am Ende geschuldet wird.
Der Ablauf
Der Rauminhalt ist die Rechengröße, nicht die Wohnfläche
Zwei Wohnungen mit derselben Wohnfläche können sich im Rauminhalt um das Doppelte unterscheiden. Entscheidend ist nicht, wie groß die Wohnung ist, sondern wie lange darin gewohnt wurde und wie viele Nebenräume dazugehören. Ein Haushalt, der seit dreißig Jahren am selben Ort ist, hat Keller, Abstellkammer und Schrankrückwände gefüllt, die in keinem Grundriss auftauchen.
Deshalb wird in Kubikmetern gerechnet. Ein Kubikmeter ist ungefähr das, was in vier bis fünf gefüllte Umzugskartons passt, oder das Volumen eines Kleiderschranks mit zwei Türen. Wer sich das einmal vorstellt, schätzt schon deutlich besser, aber immer noch zu niedrig.
Der Grund für die Unterschätzung ist mechanisch und hat nichts mit Optimismus zu tun: Man sieht den Inhalt nicht. Ein geschlossener Schrank wirkt wie ein Möbelstück, obwohl er zusätzlich ein bis zwei Kubikmeter Inhalt trägt. Eine volle Abstellkammer sieht aus wie eine Tür. Erst wenn alles offen steht, stimmt die Schätzung, und genau dafür ist eine Besichtigung da.
Die Ausrüstung
Woraus sich der Betrag zusammensetzt
Die erste Größe ist die Menge. Geräumt wird nach Rauminhalt, und der Satz dafür lautet ab 39 €. Muss stattdessen sortiert, getrennt und einzeln abgegeben werden, wird nach Aufwand gerechnet; dieser Satz lautet ab 15 € je Stunde. Anfallende Annahmegebühren werden unverändert weitergereicht und nicht mit einem Aufschlag versehen.
Die zweite Größe ist die Arbeitszeit. Reine Arbeitskraft ohne Fahrzeug kostet ab 25 € je Stunde. Sollen Möbel nicht nur hinausgetragen, sondern auch transportiert werden, kommt ein Fahrzeug dazu: der größere Wagen samt Fahrerin oder Fahrer kostet ab 46 € je Stunde, das Gespann aus Wagen und zwei Kräften kostet ab 48 € je Stunde. Wo Einbauten abgeschraubt gehören, kostet die Fachkraft dafür ab 28 € je Stunde.
Die dritte Größe sind die Sonderfälle. Eine Küchenzeile auszubauen kostet ab 249 €, wobei Strom, Wasser und Gas ein dafür zugelassener Fachbetrieb trennt. Soll Hausrat nicht sofort entschieden werden, geht er in ein verschlossenes Abteil; ein kleines kostet ab 9 € am Tag, ein großes kostet ab 25 € am Tag, und die spätere Zustellung kostet ab 89 € je Fahrt.
Innerhalb von Märkisch-Oderland entfällt der Anfahrtsposten. Führt der Weg über den Kreis hinaus, weisen wir ihn vorher im Angebot aus.
Der Betrag
Was den Betrag nach oben zieht
Sechs Punkte bewegen den Betrag spürbar, und keiner davon hat mit der Wohnungsgröße zu tun. Wer sie kennt, kann vor der Besichtigung abschätzen, in welche Richtung es geht.
- Der Trageweg: jeder Meter zwischen Wohnungstür und Standfläche des Fahrzeugs zählt doppelt, weil er hin und zurück gegangen wird
- Das Geschoss ohne Aufzug: alles wird getragen, und schwere Stücke brauchen zwei Personen statt einer
- Trennen statt räumen: sobald Papier, Elektro, Metall, Glas und Holz getrennt abgegeben werden müssen, wird nach Zeit gerechnet und nicht nach Menge
- Gefahrstoffe im Bestand: Farben, Lacke, Lösemittel, Öl und Leuchtstoffröhren gehen eigene Wege und brauchen eine eigene Abgabe
- Fest verbaute Teile: Einbauschränke, Bodenbeläge, Regale in der Wand und Sanitärteile sind Arbeit, keine Menge
- Termindruck: eine Räumung, die in wenigen Tagen fertig sein muss, braucht mehr Kräfte gleichzeitig statt nacheinander
Die Übergabe
Was den Betrag senkt, und was nur so aussieht
Es gibt drei Wege, die wirklich etwas bringen, und zwei, die sich als Ersparnis ausgeben und keine sind. Zuerst die drei, die wirken.
Erstens: Vorsortieren. Alles, was Sie selbst herausgeben, verkaufen oder verschenken, geht nicht in den Rauminhalt ein. Das ist der einzige Hebel, der unmittelbar auf die Rechengröße wirkt. Zweitens: Zeit. Wer sechs Wochen hat statt vier Tagen, kann in Ruhe sichten und muss nicht mehrere Kräfte gleichzeitig bezahlen. Drittens: Verwertbares sichten lassen. Gut erhaltene Möbel, Werkzeug, Elektrogeräte und Sammlerstücke lassen sich anrechnen, aber nur, wenn sie vor dem Räumtermin gesehen worden sind und nicht danach.
Und die zwei Scheinersparnisse. Der Container vor der Tür sieht günstig aus, verlagert aber die gesamte Arbeit zu Ihnen und deckt getrennt abzugebende Fraktionen nicht ab. Und die Räumung in Eigenregie mit geliehenem Anhänger rechnet sich nur, solange niemand die eigenen Arbeitstage mitzählt und keine Rückenverletzung dazwischenkommt.
Die Lage
Was in ein Angebot gehört, das hält
Ein Angebot, dessen Betrag später stehen bleibt, enthält fünf Angaben. Fehlt eine davon, ist es eine Schätzung, und Schätzungen bewegen sich immer in dieselbe Richtung.
- Der aufgenommene Rauminhalt in Kubikmetern, nicht nur die Zimmerzahl
- Der geschuldete Endzustand: geräumt, besenrein oder mit Rückbau von Einbauten
- Die getrennten Posten für Menge, Arbeitszeit und Sonderfälle
- Der Umgang mit Verwertbarem, also ob und wie es angerechnet wird
- Die Angabe, dass Annahmegebühren unverändert weitergereicht werden
Der Ablauf
Der Ablauf, vom ersten Blick bis zur Übergabe
Eine Wohnungsauflösung hat mehr Vorlauf als ein Umzug, weil zwischen Sichten und Räumen Entscheidungen liegen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
- Unterlagen ansehen: Kündigung, Übergabetermin und der vereinbarte Endzustand der Räume
- Bei der eigenen Kommune nachlesen, welche Mengengrenze für die Abholung gilt und ob Auflösungen davon ausgenommen sind
- Besichtigung vor Ort, dabei jede Tür öffnen: Kammer, Keller, Dachboden, Nebengebäude
- Verwertbares gemeinsam sichten und festlegen, was angerechnet werden kann
- Persönliches sichern: Papiere, Fotos, Schlüssel, Schmuck und alles mit Namen darauf
- Angebot schriftlich, mit Rauminhalt, Endzustand und getrennten Posten
- Räumtermin, danach Trennung der Fraktionen und Abgabe an den jeweiligen Stellen
- Übergabe im vereinbarten Zustand, mit Protokoll und Nachweis der Entsorgung
Die Ausrüstung
Was Sie vorher sichern sollten
Der eine Fehler, der sich nicht rückgängig machen lässt, ist der schnelle. Bevor ein Räumtermin stattfindet, sollten diese Dinge aus der Wohnung heraus sein, und zwar von Ihnen und nicht von uns.
Papiere und Ordner gehören dazu, auch die alten: Versicherungsunterlagen, Rentenbescheide, Grundbuchauszüge, Testamente, Handwerkerrechnungen und alles, was ein Amt später sehen möchte. Ebenso Fotoalben, Briefe, Datenträger, Schlüssel und Zweitschlüssel, Schmuck und Uhren, dazu jedes Gerät, auf dem persönliche Daten liegen.
Für alles, was Sie behalten möchten, aber gerade nicht unterbringen können, gibt es die Zwischenlösung: Ein kleines verschlossenes Abteil kostet ab 9 € am Tag, die spätere Zustellung kostet ab 89 € je Fahrt. Verpackungsmaterial können wir mitbringen: Eine geliehene Umzugskiste kostet 0,90 € je Stück und Woche, Möbeldecken kosten 2,50 € je Stück und Woche. Wer das Einpacken ganz abgeben möchte, bucht den Packservice, der ab 25 € je Stunde kostet.
Häufige Fragen zur Rechnung einer Wohnungsauflösung
- Warum bekomme ich am Telefon keinen festen Betrag?
- Weil der Rauminhalt am Telefon nicht zu ermitteln ist. Die Zimmerzahl sagt darüber fast nichts aus, und der entscheidende Teil steht hinter geschlossenen Schranktüren und in Nebenräumen. Wer trotzdem eine Zahl nennt, nennt eine Spanne mit großem Abstand nach oben, und die untere Grenze davon bleibt selten stehen. Nach einer Besichtigung dauert das Angebot einen Tag und hält dann auch.
- Wie schätze ich den Rauminhalt selbst ungefähr ab?
- Rechnen Sie je Wohnraum grob mit dem, was in einen zweitürigen Kleiderschrank passt, und zählen Sie Keller, Kammer und Dachboden voll dazu. Öffnen Sie dabei jede Schranktür und jede Kiste, denn der unsichtbare Teil ist der größere. Und rechnen Sie am Ende einen Aufschlag auf Ihre eigene Zahl: Selbstschätzungen fallen fast immer zu niedrig aus.
- Kann der Wert der Möbel den Betrag decken?
- In seltenen Fällen ja, meistens nicht. Angerechnet werden kann, was sich tatsächlich weitergeben lässt: gut erhaltene Möbel, funktionierendes Werkzeug, Elektrogeräte jüngeren Datums, Sammlerstücke. Küchen, Polstermöbel und Schrankwände haben gebraucht in aller Regel keinen Marktwert. Wichtig ist der Zeitpunkt: gesichtet werden muss vor dem Räumtermin, danach ist es nicht mehr zu belegen.
- Was passiert mit Farben, Lacken und alten Leuchtmitteln?
- Die gehen einen eigenen Weg und dürfen nicht in dieselbe Ladung wie Hausrat. Sie werden getrennt gesammelt, gesondert abgegeben und im Angebot getrennt ausgewiesen. Stellen Sie solche Behälter vor dem Termin beiseite und schütten Sie nichts zusammen, denn gemischte Reste sind aufwendiger abzugeben als sortierte.
- Muss ich beim Räumtermin dabei sein?
- Am Anfang ja, am Ende gerne. Zu Beginn braucht es eine Person, die entscheidet, was bleibt und was geht; danach läuft der Termin ohne Sie weiter. Zur Übergabe lohnt sich die Anwesenheit, weil dort der vereinbarte Endzustand abgenommen wird. Wenn Sie weiter weg wohnen, verabreden wir Fotos und ein Protokoll statt zweier Anreisen.